Teichordnung

 
  • Mit dem Betreten der Anlage gilt die Teichordnung als anerkannt

  • Jeder Angler ist verpflichtet nach den neuesten Stand der NRW-Fischereigesetze zu angeln
  • Es darf nur an den bezahlten Teichen geangelt werden
  • Zum Fischfang sind nur Einzelhaken erlaubt. Mehrfachhaken, Futterkörbchen, Anfüttern, lebender Köderfisch ist verboten
  • Das Reißen oder keschern von Fischen ist verboten
  • Setzkescher und Lebendköderung ist untersagt
  • Der Wechsel des Angelplatzes (Herumwandern) ist untersagt
  • In Ruhezonen darf nicht geangelt wreden
  • Den Angelplatz, sowie den Schlachtplatz sauber verlassen
  • Zuwiderhandlungen gegen die Bestimmungen führen ohne Geldrückerstattung zum Verweis der Anlage
  • Müll gehört in die Mülltonne, Kippen in den Aschenbescher
  • sämtliche Kunstköder mit Einzelhaken sind erlaubt.
  • Großkarpfen müssen schonend zurückgesetzt werden
  • Fische über 10kg Stückgewicht sind nicht im Preis enthalten und werden extra berechnet
  • Angelwettbewerbe finden nicht statt

  • Jeder Angler erklärt sich mit den hier aufgeführten Bestimmungen einverstanden